Impressum

 

Verantwortlich für den Inhalt

Lotus Brautmode Olga Utzinger
Inhaberin Volha Utzinger

 

Adresse des Unternehmens: 

Kasernenstrasse 3B
8184 Bachenbülach 
Schweiz


lotus.brautmode@gmx.ch

Inhalte der Lotus Brautmode Olga Utzinger Webseite so wie Daten, Fotos und Texte sind geschützt. Sie darfen nicht weiter verwendet werden. 


Allgemeine Geschäftsbedingungen Lotus Brautmode Olga Utzinger

1. Vertragsausführung. 

  Lotus Brautmode Olga Utzinger führt den erteilten Auftrag in eigener Verantwortung aus. Dabei sind die Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen. 

  Das Brautkleid wird in richtigem Zustand, Qualität, Farbe, Grösse und Modell zugestellt werden. Lotus Brautmode Olga Utzinger verpflichtet sich, die beanstandeten Mängel zeitnah zu beseitigen und entsprechend nachzubessern. 

  Das Brautkleid wird nach Mass geschnitten. Der Kunde verpflichtet sich das Kleid 100 % zu bezahlen. Alle Änderungen im Modell des Brautkleides, sowie Stoff und Spitze werden vor der Vertragsunterzeichnung/ Vorauszahlung abgesprochen. Alle weiteren Änderungen werden zusätzlich schriftlich notiert und von beiden Seiten unterschrieben. Änderungen, die nicht im Vertrag angenommen sind, müssen vom Käufer selber erledigt werden oder können nach Besprechung mit Lotus Brautmode Olga Utzinger vom Unternehmen erledigt werden. Die Kosten dafür werden zusätzlich verrechnet. Das Brautkleid wird nach Mass angefertigt. Das Massblatt wird zum Vertrag dazugelegt. Sollte die Kundin die Körpermasse verändern oder stimmen die Körpermasse nicht mit denen auf dem Massblatt überein, so übernimmt Lotus Brautmode Olga Utzinger keine Änderungskosten. Diese Kosten werden der Kundin separat durch ein externes Schneideratelier verrechnet.

  Die Accessoires können bis zur Abholung storniert oder geändert werden.

 

2. Vertragsrücktritt/Rückgaberecht.

  Nach Unterzeichnung des Verkaufsvertrages hat der Kunde 10 Tage Zeit um den Betrag zu überweisen. Nach Eintreffen der Vorauszahlung, geht die Bestellung sofort in Verarbeitung. Ab den Zeitpunkt gibt es kein Anspruch mehr auf Rückerstattung. Der vorausbezahlte Betrag (Aufwandspauschale) wird nicht zurückgegeben und bleibt komplett bei Lotus Brautmode Olga Utzinger. Die Standardanfertigung des Brautkleides dauert 2–4 Monate und Massanfertigung benötigt 4–6 Monate Zeit. Der genaue Termin wird vor der Vertragsunterzeichnung besprochen.

 

3. Eigentumsvorbehalt/Zahlung.

  Massgeschneiderte Brautkleider, so wie auch Brautkleider, welche für Kunde bestellt worden müssen bei der Abnahme vom Kunden kontrolliert werden. Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Lotus Brautmode Olga Utzinger. Der Restbetrag ist spätestens bei Abnahme fällig. Nach der Abholung des Brautkleides hat die Unternehmerin keine Verantwortung mehr. Die Brautkleider dürfen nicht returniert/umgetauscht werden.

  Die Accessoires können innerhalb von 14 Tagen nach der Abholung zurückgebracht werden. Sie müssen ungetragen, mängelfrei und originalverpackt werden. 

  Brautkleider, welche ab Lager mitgenommen werden, dürfen nicht returniert werden. Die Ware muss bei der Abnahme vom Kunden kontrolliert werden. Nach der Abholung des Brautkleides hat die Unternehmerin keine Verantwortung mehr.

  Wenn die Ware zur Miete genommen wird, befindet sie sich in Eigentum der Lotus Brautmode Olga Utzinger und muss rechtzeitig zurückgebracht werden. Mängel an der vermieteten Ware werden verrechnet.

 

 4. Datenschutz.

Lotus Brautmode Olga Utzinger weist darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsabschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die zur Leistungserbringung und Vertragserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner (z. B. Schneiderin, Stylistin usw.) weitergegeben werden. Der Kunde erklärt sich mit der Zustimmung zu diesen AGBs mit dieser Datennutzung einverstanden. 

 

5. Verkauf von Musterkleidern (Direktverkauf).

  Beim Kauf eines Muster Brautkleides, das in Direktverkauf steht, kümmert sich die Kundin selber um die Anpassungen/Änderungen. Das Brautkleid ist in bestimmten Zustand, Farbe und Grösse und darf sofort mit genommen werden. Es muss vor der Abholung kontrolliert werden. Es gibt keine Garantie. Umtausch/Rückgabe ausgeschlossen. 

 

6. Anprobe des Brautkleides.

  Es wird ein symbolischer Betrag von minimal 10 CHF verrechnet (bei der Anprobe bis 1 Stunde). Ab der zweiten Stunde wird für jeden weitere halbe Stunde 5 CHF verrechnet. Zum Beispiel, wenn Beratung 1:45 Stunde dauert wird Betrag von 20 CHF verrechnet. Du bestimmst, wie lange du brauchst und wie viel Brautkleider du anprobieren möchtest. Wenn die Braut ein Brautkleid in Lotus Brautmode kauft, wird der Beratungsbetrag selbstverständlich von dem Preis eines Brautkleides abgezogen (Änderungen treten per 01.04.2024 in Kraft). Der Betrag ist in Bar oder per TWINT zahlbar.

  Es ist möglich dem Brautmodengeschäft kostenlos zu besichtigen und mich und meine Brautmode kennenzulernen. Besichtigung wird nach Absprache vereinbart und kann bis zu 30 Minuten dauern. 

  Es ist möglich nur Accessoires (Reifrock, Schleier, Haarschmuck, Bolero) zu kaufen. Termin erforderlich und gratis. Falls du passende Accessoires für deinen bereits woanders gekauften Hochzeitskleid aussuchen möchtest und würdest du gerne die Accessoires in Kombination mit deinem Brautkleid sehen wird den Betrag von 20 CHF verrechnet.